Die österreischische Bischofskonferenz hat aufgrund der Verschärfung der Corona-Vorsichtsmaßnahmen auch die Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste angepasst.
Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wird der Gottesdienst am Samstagabend (ab 14. November 2020) auf 18:30 Uhr vorverlegt, damit jede/jeder rechtzeitig zu Hause sein kann.
Bei den Gottesdienstens müssen in Zukunft 1,5 Meter Abstand einhalten werden und es darf auch nicht mehr von allen gesungen werden, außer von einer Kantorin/einem Kantor.
Seitens der Diözese wurde auch dringend empfohlen, nicht unbedingt notwendige Sitzungen abzusagen. Veranstaltungen finden nicht statt.
Wir müssen auch alle Gruppenstunden der Jungschar-, Ministranten und Jugendstunden für November absagen.
Rahmenordnung der österreischischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste:
Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme und gilt ab Dienstag, 03. November 2020 bis vorerst 30. November 2020 in ganz Österreich.
Hier das Wichtigste im Überblick:
- Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Meter zwischen haushaltsfremden Personen (auch beim Kommuniongang!). Das kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich machen.
- Beibehaltung von Desinfektionsmaßnahmen
- Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes ist weiterhin verpflichtend. Davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
- Größere Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sind zu vermeiden.
- Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden und, wo möglich, auch an Wochentagen in der großen Kirche (im Unterschied zur Wochentagskapelle) stattfinden.
- Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann - auch zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen - keinen liturgischen Dienst ausüben.
- Für die liturgischen Dienste bietet die Rahmenordnung eine differenzierte Regelung.
- Bei Gottesdiensten im Freien muss zum Einhalten des vorgesehenen Abstands für alle Teilnehmenden ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden. Dafür ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Freien nicht verpflichtend.
- Feiern der Taufe, der Trauung und gemeinsame Feiern von Erstkommunion und Firmung sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Begräbnisse: Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln. Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.
- Regelungen zur liturgischen Musik: Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin/ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.
Beitrag auf der Webseite der Diözese Linz
https://www.dioezese-linz.at/corona/regelungen-und...
"Gottesdienst zu Hause" - Unterlagen für einen Gottesdienst zu Hause
https://www.wels-stjosef.at/gottesdienstezuhause/