Ab kommenden Sonntag (07.02.2021) dürfen wieder öffentliche Gottesdienste abgehalten werden. Die Bischofskonferenz hat dafür am Donnerstag, den 05. Februar 2021 eine Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste herausgegeben.
Die wesentlichen Eckpunkte der neuen Rahmenordnung für die öffentlichen Gottesdienste, die ab 07. Februar 2021 in Kraft tritt, sind:
- mindestens 2 Meter Abstand einhalten
- eine FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes zu tragen, ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung davon befreit sind. Kinder von sechs bis 14 Jahre und Schwangere dürfen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Menschenansammlungen vor und nach dem Gottedienst müssen vermieden werden
- wer sich krank fühlt muss auf die Teilnahme verzichten und kann auch keinen liturgischen Dienst ausüben
- Gemeinde- und Chorgesang müssen weiterhin unterbleiben. Es können bis zu vier Solisten den Gesang übernehmen
- auch beim Kommuniongang ist auf den zwei Meter Abstand zu achten, die Worte "Leib Christi - Amen" entfallen weiterhin.
- Taufen können nur im kleinsten Kreis stattfinden.
- Trauungen müssen auf später verschoben werden.
- Krankenkommunionen können mit Absprache der Angehörigen und der Hygienevorschriften gebracht werden.
- Totenwachen und Begräbnisse: Hier gelten die oben beschriebenen Regeln in der Kirche. Am Friedhof gilt nach wie vor eine Höchstzahl von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz im Volltext
https://www.bischofskonferenz.at/dl/sqoqJmoJKNKOJq... PDF, 198 KB
Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 07. Februar 2021
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