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FAQ - PGR

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    Mag.a Beate Schlager-Stemmer
    Mag.a Beate Schlager-Stemmer
    T.: 0732/7610-3145
    M.: 0676/8776-3145
    E.: beate.schlager-stemmer@dioezese-linz.at
    FAQ - Fachteams
    FAQ Fach teams

    FAQs - Fachteams

     

    Wer bestimmt die Mitglieder eines PGR-Fachteams?

    • Der Pfarrgemeinderat setzt PGR-Fachteams ein und bestimmt/wählt aus seinen Reihen erste Mitglieder für das jeweilige PGR-Fachteam. Diese Personen können dann selbstständig weitere Mitglieder suchen. Nur für das PGR-Fachteam Finanzen braucht es nach der Zusammenstellung noch eine Bestätigung aller PGR-Fachteam-Mitglieder durch den Pfarrgemeinderat (siehe §57 Geschäftsordnung für den PGR)

    Muss der Pfarrgemeinderat die Mitglieder eines PGR-Fachteams beschließen bzw. bestätigen?

    • Nein, mit einer Ausnahme: Für das PGR-Fachteam Finanzen ist eine Bestätigung aller PGR-Fachteam-Mitglieder durch den Pfarrgemeinderat nötig (siehe §57 Geschäftsordnung für den PGR).

    Kann ein Mitglied aus einem PGR-Fachteam ausgeschlossen werden? Wenn ja: Von wem und wie?
    • Analog zum Pfarrgemeinderat (siehe §8 Statut PGR) kann auch ein Mitglied eines PGR-Fachteams vom Pfarrgemeinderat mit entsprechender Begründung und mit Zweidrittel-Mehrheit entpflichtet werden.
    Handelt es sich beim PGR-Fachteam Finanzen um ein reines Beratungsgremium oder doch auch wieder um ein Beschlussgremium?
    • Im Sinne der neuen Territorialstruktur ist das PGR-Fachteam Finanzen ein Beratungsgremium für den Finanzverantwortlichen und dadurch strukturell verknüpft mit dem Seelsorgeteam und dem Pfarrgemeinderat. Seine Aufgaben sind Vorüberlegungen zu Projekten und Initiativen im eigenen Zuständigkeitsbereich (Finanzen, Verwaltung, Infrastruktur), die dann zur Beschlussfassung in den Pfarrgemeinderat eingebracht werden (z.B. Jahresbudget, einzelne Baumaßnahmen, Projekte zur Stärkung der eigenen Finanzkraft, …) oder das Abarbeiten von Initiativen des Pfarrgemeinderates (Z.B. Pastoral begründete Veränderungen in der Raum- und Gebäudesituation, etc.). Bei Bauvorhaben ist ein eigenes Votum des PGR-Fachteams Finanzen vorgesehen (Dekret Verwaltung des pfarrlichen Vermögens §12 u. §16 - Handbuch PDF Seite 37-38). Dieses Votum entscheidet nicht allein, es bedarf immer auch der Zustimmung des Pfarrgemeinderates. Für die Erstellung des Votums gelten die Bestimmungen der Beschlussfassung des Pfarrgemeinderates (siehe Geschäftsordnung Pfarrgemeinderat, Artikel 8, §41 - §50). In der operativen Umsetzung von Projekten sind die Mitglieder des PGR-Fachteams Finanzen auch ein erster Mitarbeiter:innenkreis.
    FAQ - Pfarrlicher Wirtschaftsrat
    FAQ PWR

    FAQs - Pfarrlicher Wirtschaftsrat

     

    Ist das vom Pfarrgemeinderat genannte Ersatzmitglied für den Pfarrlichen Wirtschaftsrat  (§4 (1) Statut PWR) auch stimmberechtigt?

    • JA, das Ersatzmitglied hat ein Stimmrecht, wenn es den eigentlichen Vertreter der Pfarrgemeinde im Pfarrlichen Wirtschaftsrat vertritt.

    • §4 (1) Statut PWR

     

    FAQ - Finanzen/Freiwilligenpauschale

    FAQ - Finanzen und Freiwilligenpauschale

     

    FAQ - Finanzen

     

     

    FAQ - Freiwilligenpauschale


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