Unser frisch gebackener Diakon feierte bei der Abendmesse mit

Mit der Weihe am 9. Juni 2025 hat sich für unseren nun ständigen Diakon Roger Sohler einiges geändert. Die Aufgaben des ständigen Diakons sind in der Rahmenordnung der ständigen Diakone klar geregelt:
2. Das Dienstamt des Ständigen Diakons
Das II. Vatikanum beschreibt das Amt des Diakons mit der Trias Diakonie des Wortes, der Liturgie und der Nächstenliebe. Entsprechend der Einheit des einen Ordo wird der Diakon diese Dienste in enger Zusammenarbeit mit dem Bischof und seinem Presbyterium ausüben. Um seinen dreifachen Dienst voll erfüllen zu können, wird der Diakon nicht Aufgaben übernehmen, die von anderen Gläubigen ordnungsgemäß erfüllt werden können. „Nur so werden die Diakone in ihrer wahren Identität als Diener Christi und nicht als besonders engagierte Laien im Leben der Kirche in Erscheinung treten.“
2.1. Diakonie des Wortes
Bei der Weihe übergibt der Bischof dem Diakon das Evangelienbuch mit den Worten: “Empfange das Evangelium Christi: zu seiner Verkündigung bist du bestellt. Was du liest, ergreife im Glauben; was du glaubst, das verkünde; und was du verkündest, das erfülle im Leben.“ Der Diakon ist beauftragt, das Evangelium zu verkünden, zu predigen und das Volk Gottes gemäß der Lehre der Kirche zu unterweisen. Die Mitwirkung in der Sakramenten- und Gemeindekatechese ist seine weitere Aufgabe. Die Diakone sind verpflichtet, sich durch andauerndes, gründliches Studium der Heiligen Schrift und der Überlieferung auf die Erfüllung dieser Sendung vorzubereiten.
2.2. Diakonie der Liturgie
Quelle und Höhepunkt des Wirkens der Diakone ist und bleibt der Dienst an der Feier der Eucharistie. „Der Diakon empfängt das Weihesakrament, um als Amtsträger in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Bischof und den Priestern der Heiligung der christlichen Gemeinschaft zu dienen,“ freilich nicht, indem er das eucharistische Mysterium vollzieht, sondern indem er am Altar die Heilswirkung des Kreuzes, wie sie gerade gegenüber den Schwachen, den Armen und Ausgegrenzten durch den Dienst der Nächstenliebe verkörpert wird, darstellt. Darin unterscheidet sich der Dienst des Diakons von dem des Priesters. Der Diakon assistiert bei der Eucharistiefeier und den anderen Gottesdiensten dem Bischof oder Priester entsprechend der liturgischen Ordnung. Dem blinden oder an einer anderen Schwäche leidenden Priester ist er dabei eine besondere Hilfe. Neben der feierlichen Verkündigung des Evangeliums obliegt dem Diakon das Formulieren der Fürbitten der Gläubigen. Mit dem Bischof und dem Priester ist er ordentlicher Spender der heiligen Kommunion. Er teilt sie während oder auch außerhalb der Eucharistiefeier aus und bringt sie als Wegzehrung den Kranken. Ihm obliegt auch die Leitung etwaiger Wortgottesfeiern am Sonntag, wenn kein Priester zur Verfügung steht. Mit dem Bischof und dem Priester ist der Diakon ordentlicher Spender der Taufe. Er kann zur Assistenz der kirchlichen Trauung beauftragt werden. Der Diakon verrichtet das Stundengebet und leitet das Volk Gottes zu diesem Gebetsdienst an. Nach der Vorgabe des Benediktionale leitet er die ihm zustehenden Segnungsfeiern. Dem Diakon ist auch die Feier des Begräbnisses anvertraut.
Die vorgeschriebenen liturgischen Gewänder sind: Albe, Stola und Dalmatik, wenn der Diakon assistiert; in allen anderen Fällen Chorkleidung, ggf. auch Stola und Pluviale.
2.3. Diakonie der Nächstenliebe
Aufgrund des besonderen Auftrags und der Weihegnade sind Diakone seit alters her hauptverantwortlich in der Diakonie der Nächstenliebe tätig. Was also Sorge des Bischofs, Aufgabe der Priester und des ganzen Gottesvolkes ist, wird dem Diakon als besonderer Dienst übertragen und prägt sein Leben und Wirken. Er soll sich bemühen, „unterschiedslos allen zu dienen, und dabei den Leidenden und Sündern besondere Aufmerksamkeit schenken.“
In enger Zusammenarbeit mit dem Bischof und den Priestern als Vorsteher der Pfarrgemeinden, tragen Diakone die Hauptverantwortung für die leiblichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit in den jeweiligen kirchlichen Teilbereichen. Die Diakone sind in ihrem Dienst vorrangig in den nach außen gerichteten Dienst der Kirche berufen. Insgesamt haben die Diakone im Auftrag des Bischofs eine besondere und oft auch leitende Verantwortung in der diakonischen Entwicklung der Gemeinden, in der Förderung und Koordination der verschiedenen Dienste der Nächstenliebe und kategorialen Seelsorge, sowie in der Gesellschaftsverantwortung der Kirche. Dazu gehört auch die Sorge für die Menschen, die der Kirche noch fern stehen oder sich von dieser entfremdet haben. Die karitative Aufgabe der Diakone kann auch einen entsprechenden Dienst in der Verwaltung der Güter einschließen (z.B.: Pfarr- bzw. Diözesanökonom, Vermögensverwaltungsrat) und bei den Hilfswerken der Kirche (z.B.: Caritas). Darüber hinaus dienen Diakone oftmals in anderen Funktionen (z.B.: Gerichtswesen) und bringen die diakonische Perspektive in den Beratungsgremien der Diözesen (z.B.: Pastoralrat) ein.
Die Diakone sollen für all diese Dienste Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen suchen und so Sorge tragen, dass die Kirche als ganze ihrem diakonalen Auftrag besser gerecht werden kann.
Nicht nur in ihren kirchlichen Diensten, sondern auch in ihren bürgerlichen Berufen sollen die Diakone zur Umgestaltung der Welt nach christlicher Ordnung beitragen. Ebenso sollen siedarauf achten, dass sie die Nächstenliebe vor allem gegenüber ihren Familienangehörigen als ihren Allernächsten nicht vernachlässigen.
2.4. Besondere Aufgaben in den Pfarrgemeinden
In Zeiten, wo nicht in allen Pfarrgemeinden ein Priester wohnt, können sich die Diakone nicht der Verantwortung entziehen, wenn es gilt, in dieser Not gewisse Abhilfe zu leisten. Den zuständigen Priestern solcher Gemeinden sollen die Diakone in besonderer Weise zur Seite stehen, um bei der Leitung der Pfarre und der Erfüllung der Seelsorgsaufgaben zu helfen.
Wenn auch die Erfüllung der Sonntagspflicht nur durch den Besuch einer Eucharistiefeier erfüllt ist, ist es Pflicht des Diakons in Gemeinden, in denen eine Sonntagsfeier nicht stattfinden kann, zu gewährleisten, dass sich die Gemeinde am Sonntag zu einer Wortgottesfeier versammelt. Da der Diakon durch seine Weihe in besonderer Weise mit dem Altarssakrament verbunden ist und dem gläubigen Volk nicht längere Zeit die Eucharistie vorenthalten werden soll, ist die Austeilung der hl. Kommunion in einer echten liturgischen Notlage am Sonntag gerechtfertigt.